Vorsorgevollmacht

Vorsorge heißt: heute bestimmen, was morgen passiert

Jeder wünscht sich ein langes und gesundes Leben – und dennoch fällt es vielen schwer, sich mit der Möglichkeit auseinanderzusetzen, dass sich das Leben plötzlich verändern kann. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Vorsorge zu treffen und im Vollbesitz der geistigen Kräfte festzulegen, was geschehen soll, wenn man eines Tages nicht mehr selbst entscheiden oder sprechen kann.

Neben der Vorsorgevollmacht gehört auch die Betreuungsverfügung zu den wichtigen Bausteinen der rechtlichen Vorsorge. Angehörige oder andere bevollmächtigte Personen erhalten beim Betreuungsverein der GfS kompetente Beratung und Unterstützung bei ihren Aufgaben.

Sie möchten sich selbst für Menschen mit Unterstützungsbedarf engagieren? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Betreuungsverein der GfS auf und werden Sie ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass die Rechte und Interessen betroffener Menschen gewahrt und respektiert werden.

Information und Beratung:
Marco Schütte, Tel. 0521 52001-934, E-Mail marco.schuette@gfs-bielefeld.de


Formulare für eine Vorsorgevollmacht:

Stadt Bielefeld
www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/zdjsw/zdbup/btle.html

Amtsgericht Bielefeld / Aufgaben Abteilungen / Vormundschaftsabteilungen
www.ag-bielefeld.nrw.de/

Patientenverfügung
www.standard-patientenverfuegung.de

Gesellschaft für Sozialarbeit Bielefeld e.V.
Am Zwinger 2-4, 33602 Bielefeld

0521 52001-0
Montag bis Freitag, von 8 bis 17 Uhr

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