Verwaltungshilfskraft (m/w/d) als Krankheitsvertretung für die persönliche Schulbegleitung SB-26_71
Die Gesellschaft für Sozialarbeit Bielefeld e.V. (GfS) ist für Menschen in Bielefeld und dem regionalen Umland täglich mit mehr als 1.000 Beschäftigten im Einsatz. Bei der Bewältigung ihres Alltags und in Krisensituationen werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene von uns begleitet. Hierbei können sie sich auf unsere vielfältigen Angebote sozialer Dienstleistungen der Eingliederungs-, Familien- und Jugendhilfe, der Assistenz, der Kinderbetreuung sowie weiterer Beratungs- und Betreuungsangebote verlassen. Die GfS ist unabhängig, überparteilich und konfessionslos.
Wir suchen im Rahmen einer Krankheitsvertretung für die persönliche Schulbegleitung eine
Verwaltungshilfskraft (m/w/d)
mit 19,5 Wochenstunden ab sofort.
Ihre Aufgaben
- Allgemeine Verwaltungs- und Sekretariatstätigkeiten
- Bearbeitung von Korrespondenz und telefonischen Anfragen
- Pflege und Verwaltung von Daten, Akten und Dokumentationen
- Unterstützung bei personaladministrativen Prozessen
- Mitarbeit im Abwesenheits- und Vertretungsmanagement
- Mitarbeit in team- und fachbereichsübergreifenden Abstimmungen
Unsere Anforderungen
- Organisationstalent und strukturierte Arbeitsweise
- Sicherer Umgang mit digitalen Anwendungen
- Kommunikationsstärke und Serviceorientierung
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Erste Erfahrungen im Verwaltungs- oder Bürobereich von Vorteil, aber keine Voraussetzung
Wir bieten
- Mitarbeit in einem engagierten Team
- Familienfreundliche Unternehmenskultur
- Jahressonderzahlung und sehr attraktive betriebliche Zusatzversorgung
- Einführungstag und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
- Mitarbeiterrabatte und Arbeitgeberzuschuss zum Job-Ticket
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Nadine Tenbrock unter der Telefonnummer 0521 52001-514 wenden.
Die Arbeitsplätze in der GfS sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, insbesondere der Anforderungen des Arbeitsplatzes, entsprochen werden kann. Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
